Die Verbindungslehrerinnen der RKS


An Schulen mit mindestens fünf Lehrerinnen und Lehrern kann der Schülerrat zu seiner Beratung eine Verbindungslehrerin oder einen Verbindungslehrer und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter wählen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe sind die Verbindungslehrerinnen und -lehrer an dienstliche Weisungen nicht gebunden. (Hessisches Schulgesetz)


 

Wir, Frau Classen und Frau Untch, möchten uns bei der gesamten Schülerschaft dafür bedanken, dass ihr uns durch die Wahl zur Verbindungslehrerin bzw. zum Verbindungslehrer euer Vertrauen schenkt!

In erster Linie haben wir immer ein offenes Ohr für euch und treten bei Bedarf auch als Vermittlung zwischen euch und dem Lehrerkollegium und/oder der Schulleitung auf. Solltet ihr also Probleme mit Mitschülerinnen/Mitschülern, einzelnen Lehrerinnen/Lehrern oder auch individuelle Probleme haben, zögert bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Vor allem, wenn es zu Problemen zwischen Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer kommt, die auch nach einem Gespräch mit der Lehrkraft ungelöst bleiben, stehen wir euch zur Seite. Wir sind verpflichtet, im Interesse der Schülerinnen/Schüler zu handeln. Das heißt unter anderem, dass wir eine Verschwiegenheitspflicht haben, also keine Informationen an die Schulleitung, an andere Lehrerinnen/Lehrer oder an andere Schülerinnen/Schüler weitergeben dürfen, es sei denn, dass ihr dies ausdrücklich wünscht. Natürlich kann man auch mit jedem anderen Problem zu uns kommen. Manchmal hilft es schon, sich über ein Problem einfach nur zu unterhalten.

Unsere zentralen Aufgaben sind:

1. Beratung

  • Wir beraten einzelne Schülerinnen/Schüler, Klassen und Kurse in Konfliktfällen und weisen dabei auf Spielregeln erfolgversprechender Konfliktlösungen hin.
  • Wir beraten in Einzelfällen und auf Wunsch Schülerinnen/Schüler bei schulischen und sonstigen Problemen.
  • Wir beraten Schülerinnen/Schüler und Organe der SV, Kollegium und Schulleitung in Fragen der Schülervertretung.

2. Unterstützung

  • Wir unterstützen Schülerinnen/Schüler und Organe der SV, insbesondere den SV-Vorstand.
  • Wir setzen uns bei Lehrerinnen/Lehrern für die Aufgaben der SV ein.
  • Wir unterstützen die Aktivitäten der Schülervertretung.

3. Vermittlung

  • Wir vermitteln in Konfliktfällen zwischen Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer.
  • Wir vermitteln bei Unstimmig­keiten zwischen SV und der Schule.

4. Information

  • Wir informieren die SV über Rechte von Lehrerinnen/Lehrern und Schulleitung sowie Kolleginnen/Kollegen und Schulleitung über Rechte der SV.

5. Zusammenarbeit

  • Wir arbeiten in erster Linie zusammen mit der SV und nehmen mit beratender Funktion an den Vorstandssitzungen teil.
  • Wir nehmen an den regelmäßig stattfindenden Gesprächen mit der Schulleitung teil.
  • Wir kooperieren mit der Schulgesundheitsfachkraft und suchen, wenn möglich, gemeinsam nach für alle Parteien erträglichen Lösungen. 
  • Wir fungieren als Ansprechpartner für das Kinder- und Jugendparlament.

 

"Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die,

dass man zu ihm Vertrauen hat." (Matthias Claudius)

 

In diesem Sinne: Sprecht uns an!

Ihr könnt über das Sekretariat Kontakt aufnehmen oder uns persönlich ansprechen.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit euch!

Frau Classen & Frau Untch

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