Versetzungsregelungen

Wesentliche Elemente sind:

  • Es gibt keine grundsätzliche Versetzung auch bei nicht ausreichender Leistung wie im letzten Schuljahr.
  • In begründeten Einzelfällen, wenn besondere Umstände vorliegen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, kann eine Versetzung auch ohne ausreichende Leistung erfolgen (pädagogische Versetzung).
  • Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Schüler nicht schon im letzten Schuljahr trotz nicht vorhandener Leistungen versetzt wurde.
  • Schüler*innen, die im letzten Jahr regulär versetzt wurden, sind in der Regel pädagogisch zu versetzen.
  • Auf Antrag kann eine Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt werden. Dieser Antrag ist bis zum 1. Juni 2021 zu stellen.

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